Allgemeine Geschäftsbedingungen


für Bergführer- und Yogaleistungen des Unternehmens Alpinmanufaktur

Stand: 03.02.2020

Alpinmanufaktur: Thomas Plank, Birkenweg 19, 83112 Samerberg, +49 162 2079458, kontakt@alpinmanufaktur.de
Christina Plank, Markus Dillmann


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Dienstleistungsunternehmens Alpinmanufaktur mit den Veranstaltern Thomas Plank, Christina Plank und Markus Dillmann – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

3.2 Der Auftraggeber kann die Leistung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail buchen.

3.3. Der Dienstleister kann das Angebot des Auftraggebers durch eine schriftlich (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Buchungsbestätigung innerhalb von 5 Tagen annehmen. Der Dienstleister ist berechtigt, die Annahme der Buchung abzulehnen.

3.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Dienstleister versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mail zugestellt werden können.


4. Vertragsdauer, Zahlung und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Die angegebenen Preise des Dienstleisters sind Endpreise und enthalten ggf. die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer.

4.3 Die Bezahlung erfolgt bei Tages- und Wochenendführungen bzw. Kursen je nach Vereinbarung per Überweisung. Bei längeren Veranstaltungen / Führungen erfolgt die Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart spätestens 10 Tage vor Reiseantritt per Überweisung. Bei Abbruch der Führungstour seitens des Auftraggebers ist das volle Führer Honorar fällig. 

4.4 Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich der Dienstleister nach Mahnung und Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag zu erklären. Schadensersatz Ansprüche bleiben unberührt.

4.5 Wird die Veranstaltung infolge bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert gefährdet oder beeinträchtigt so können die Vertragsparteien jeweils den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Dienstleister, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Dienstleister ist verpflichtet die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragsparteien je zur Hälfte zu tragen.

4.6 Der Dienstleister kann den Veranstaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Auftraggeber nicht die körperliche Konstitution aufweist (etwa aufgrund einer Krankheit), die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Dienstleisters vorausgesetzt worden ist. Kündigt der Dienstleister, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, dir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.


5. Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen einer im Angebot des Dienstleisters festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist der Dienstleister berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der Leistungsbeschreibung gemäß Prospekt und Buchungsbestätigung für die entsprechende Reise auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Rücktritt kann spätestens bis 5 Tage vor Antritt der Veranstaltung erklärt werden. Gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet.


6. Leistungen, Leistungs- und Preisänderung

6.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

6.2 Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für den Dienstleister bindend. Der Dienstleister behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Veranstaltungsbeschreibung zu erklären, über die der Auftraggeber vor der Buchung seiner Reise informiert wird.

6.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Dienstleister nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird, sowie der Auftraggeber von den Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

7.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Dienstleister schriftlich (per Mail) zu erklären.

7.2 Tritt der Auftraggeber vor Veranstaltungsbeginn zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so verliert der Auftraggeber den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Stattdessen kann der Dienstleister, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungspreis verlangen.

7.3 Der Dienstleister hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich der Sparte Aufwendungen und gewöhnlich möglich anderweitige Verbindungen der Veranstaltungsleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet.

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10%

  • ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 50%

  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 80%

  • ab dem 05. Tag vor Reisebeginn 90%

7.4 Dem Auftraggeber bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.


8. Gewährleistung (Mangelhaftung)

8.1 Sollte ein Mangel auftreten so ist der Auftraggeber verpflichtet den Dienstleister den auftretenden Mangel anzuzeigen. Der Auftraggeber hat sich hierzu unverzüglich zunächst an den örtlichen Vertreter des Dienstleisters im jeweiligen Zielgebiet zu wenden. Sofern die Veranstaltungsunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, hat der Auftraggeber sich direkt mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Sollte die Mängelanzeige durch den Auftraggeber nicht erfolgen, so kann dies für den Auftraggeber zur Folge haben, dass er für diese Menge keine Ansprüche geltend machen kann. 

8.2 Vor der Kündigung des Reisevertrags gemäß § 651e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat der Auftraggeber dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Verkäufer verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse seitens des Auftraggebers gerechtfertigt wird.

8.3 Mängelansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen (Ausschlussfrist). Dies gilt unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort. Schriftform wird empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber Ansprüche nur geltend machen, wenn der Auftraggeber ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde.

8.4 Mängelansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.


9. Pass-, Visa,- Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften

9.1 Soweit für die jeweilige Veranstaltung von Bedeutung, informiert der Dienstleister über Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Veranstaltung angeboten wird, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Veranstaltung und den Aufenthalt erforderlich sind.

9.2 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung geltenden Vorschriften ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformationen des Dienstleisters bedingt sind.


10. Beschränkung der Haftung

Der Dienstleister haftet für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also auf ein Verschulden seitens des Dienstleisters oder auf ein Verschulden des mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Veranstaltungsleiters zurückzuführen sind. Ergänzungen zu alpinen Gefahren und Herausforderungen: 

Die vom Dienstleister angebotenen Veranstaltungen sind auf Grund ihres Charakters als Erlebnisveranstaltungen geprägt von einem gewissen Maß an Abenteuer, Risiko und Ungewissheit. Jeder Auftraggeber sollte vor der Buchung prüfen, ob die Art der Veranstaltung mit Risiko und Ungewissheit tatsächlich gewollt ist. Bei sämtlichen Kursen und Führungen, ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht.

Das Risiko, das den angebotenen Reisen anhaftet, kann von dem Dienstleister nicht vollkommen ausgeschlossen oder reduziert werden. Hinzu kommt, dass im Gebirge oftmals nur sehr eingeschränkt Rettungsmöglichkeiten und medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können.

Der Auftraggeber hat daher ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung zu tragen. Der Auftraggeber muss eine sorgfältig geplante, angemessene und selbständig durchzuführende Tourenvorbereitung vornehmen. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jedem Teilnehmer ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt wird. Dem Auftraggeber wird daher dringend empfohlen, sich intensiv durch Studium von alpiner Fachliteratur oder auf sonstige Weise, mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können.

Die angebotenen Veranstaltungen werden von den Dienstleistern gewissenhaft und sorgfältig vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder subjektiv erwartete Erfolge übernimmt Alpinmanufaktur keine Garantie.


11. Anwendbares Recht

11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.